DIE BESTEN FACHKRÄFTE FÜR IHR BMW & MINI UNTERNEHMEN
JOBMOTOR ist speziell für den Fachkräftebedarf von BMW & MINI Unternehmen entwickelt und angepasst.
Dauerhafte Versorgung mit qualifizierten Mitarbeitern ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor!
Leichte, praxisnahe Handhabung und geringe Kosten stellen die wesentlichen Merkmale von JOBMOTOR dar!
JOBMOTOR wird bereits im Vertriebsgebiet Ost erfolgreich eingesetzt!
Recruitment-Modul-Angebote je nach Händlerbedarf und –größe!


EXKLUSIV NUR FÜR SIE ALS BMW & MINI HÄNDLER
Darin enthalten sind für Sie:
- Exklusive Teilnahme am BMW & MINI – Recruitment
- Erfassung und Darstellung Ihres Händlerbetriebes auf der „jobmotor.de“ Landing Page
- Vorstellung Ihres Autohauses
- Ihre Standorte
- Sie als zukünftiger Arbeitgeber
- Unsere aktuellen Stellenangebote
- Aktualisierung Ihrer Stellenangebote ohne Limit
- Pflege und Aktualisierung Ihres Händlerprofils
- Schaltung zentraler Image-Stellenanzeigen durch JOBMOTOR bei stepstone etc.
- Aufbau eines BMW-Bewerber-Pools
LEISTUNGSMODULE
Wählen Sie Ihr Wunschmodul

Modul
Stellenanzeigen
- Stellenanzeigen ohne Limit
- Exklusiv nur für alle BMW & MINI Unternehmer
- Mitglieder des VDB & VDBM erhalten Spezialkonditionen
- Ihr Stellengesuch wird nach Abstimmung auf Ihrer Händlerseite online gestellt
- HR Profis leiten alle eingehenden Bewerbungen direkt an AH

Modul
Bewerberpool
- Exklusiver Zugriff auf den Pool nur für teilnehmende BMW & MINI Unternehmer
- BMW führt ausscheidende BMW-Profis aus den NL zum Pool
- HR-Profis qualifizieren eingehende Bewerbungen per Telefoninterviews vor
- HR-Profis schalten kontinuierlich online BMW-Image-Anzeigen

Modul
360° Recruitment
- HR-Profis betreuen den kompletten HR-Prozess für Sie
- Vorauswahl der Bewerber
- Strukturierte Telefoninterviews
- Terminabstimmung zwischen dem Autohaus und Bewerbern
- Telefonsupport bei Bewerberauswahl und -gespräch
- 6-monatige Betreuung nach der Einstellung
Eine Registrierung bzw. Freischaltung zum JOBMOTOR für Arbeitgeber ist nur möglich in Verbindung mit einer Teilnahmeerklärung durch den Arbeitgeber an die WiGe.